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Krankmeldung

Sollte ihr Kind krankheitsbedingt nicht am Unterricht teilnehmen können, melden sie es bitte am betreffenden Tag bis spätestens 7:45 Uhr telefonisch oder über IServ in der Schule ab.

Sollte Ihr Kind unmittelbar vor oder nach den Ferien erkranken, ist ein ärztliches Attest vorzulegen.

Bei bestimmten ansteckenden Erkrankungen darf Ihr Kind die Schule nicht besuchen, um andere Kinder und Lehrkräfte vor einer Ansteckung zu schützen. Dazu gehören:

  • Masern, Mumps, Röteln
  • Windpocken
  • Keuchhusten
  • Scharlach
  • Ringelröteln
  • Hand-Mund-Fuß-Krankheit
  • Magen-Darm-Infektion 
  • Binderhautentzündung (sofern sie ansteckend ist)
  • Kopflausbefall (ein Schulbesuch ist erst nach einer sachgerechten Behandlung wieder möglich)

 

Beurlaubung vom Unterricht

Eine Beurlaubung vom Unterricht ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich und muss rechtzeitig bei der Schule beantragt werden. Über Beurlaubungen entscheidet die Klassenlehrkraft bzw. die Schulleitung entsprechend der geltenden Regelungen in Niedersachsen.

Bitte beachten Sie: Eine Urlaubsreise unmittelbar vor oder nach den Ferien  ist kein ausreichender Grund für eine Beurlaubung.

Telefon: 05181 - 22 10
 

Telefonische Erreichbarkeit für Krankmeldungen
montags - freitags ab 07:35 Uhr